Kompetenzen sichern und Bewusstsein stärken

Die Aufgabe der Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) besteht darin, die vier Säulen des GAV Holzbau umzusetzen. Sie sorgt damit für faire Anstellungsbedingungen für Mitarbeitende und gleich lange Wettbewerbsspiesse für Holzbauunternehmen. Nur ein straffer Vollzug garantiert, dass alle beteiligten Mitarbeitenden und Arbeitgeber vom GAV Holzbau profitieren können.

Mit dem Qualitätslabel Holzbau Plus kann der Betrieb belegen, dass er als sozialverantwortlicher Arbeitgeber handelt und die Anforderungen des GAV vollumfänglich erfüllt. Die SPBH leitet das dafür notwendige Prüfungsverfahren und vergibt im Namen der Sozialpartner das Qualitätslabel für die Dauer von drei Jahren rsp. ab der zweiten Qualifizierung für vier Jahre.

Die SPBH bietet Mitarbeitenden der Holzbaubranche Beratungsleistungen im Rahmen des Arbeitsrechts an. Sie versucht bei vermuteten Verstössen gegen den GAV zu schlichten oder, falls nicht anders möglich, mittels Betriebskontrollen den GAV durchzusetzen.

Die SPBH überwacht die Einhaltung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen mittels Kontrollen. Diese umfassen sowohl Baustellen- als auch Betriebskontrollen. Festgestellte Vertragsverstösse, insbesondere Lohnunterbietungen, werden konsequent, aber mit Augenmass geahndet.

Die SPBH misst den Erfolg des GAV Holzbau und dessen Unternehmenskultur mit periodischen Betriebs- und Mitarbeiterzufriedenheitsbefragungen, um die Leitsysteme ständig optimieren zu können. Sie erarbeitet zudem branchenspezifische Kennzahlen und anonymisierte Statistiken, um die Entwicklung der Branche zu verfolgen.